Cluster 4 · Betreiben & absichern
Barrierefrei nach Gesetz
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Anbieter, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind unter anderem E-Commerce-Angebote. Wir prüfen Ihre Website gegen EN 301 549 und WCAG 2.2 AA und setzen die nötigen Änderungen um.
- Barrierefreiheits-Audit
- Technische Umsetzung
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Re-Test und Dokumentation
Was Sie bekommen
- Barrierefreiheits-AuditPrüfbericht nach EN 301 549 / WCAG 2.2 AA mit allen gefundenen Barrieren, Schweregrad und konkreten Handlungsempfehlungen.
- Technische UmsetzungBehebung der identifizierten Barrieren in Ihrem Code, Ihren Templates und Ihren Inhalten.
- Erklärung zur BarrierefreiheitEntwurf der nach BFSG vorgesehenen Erklärung zur Barrierefreiheit für Ihre Website.
- Re-Test und DokumentationAbschließende Prüfung nach Umsetzung aller Maßnahmen, dokumentiert als Nachweis für Ihre Unterlagen.
Was Barrierefreiheit konkret bedeutet
BFSG: Wer ist betroffen?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und betrifft bestimmte B2C-Produkte und -Dienstleistungen, darunter E-Commerce. Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Ob Ihr Angebot betroffen ist, sollten Sie rechtlich prüfen lassen — wir liefern die technische Seite.
Maßstab: EN 301 549 und WCAG 2.2 AA
Der technische Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA stützt. Wir prüfen gegen diese Kriterien in vier Bereichen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Was wir prüfen und umsetzen
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein.
- Screenreader-Kompatibilität: Semantisches HTML, ARIA-Attribute und sinnvolle Alternativtexte für Bilder und Medien.
- Kontraste und Schriftgrößen: Texte müssen bei WCAG 2.2 AA ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 erreichen.
- Formulare und Fehlermeldungen: Klar beschriftete Felder, verständliche Hinweise bei Fehleingaben, erkennbarer Fokus.
So läuft die Zusammenarbeit
- Schritt 01
Erstprüfung
Manuelle und automatisierte Prüfung Ihrer Website gegen WCAG 2.2 AA. Screenreader- und Tastatur-Tests auf allen Seitentypen.
- Schritt 02
Prüfbericht
Dokumentation aller Barrieren mit Schweregrad, Screenshots und konkreten Lösungsvorschlägen.
- Schritt 03
Umsetzung
Technische Anpassungen in Code, Templates und Inhalten. Enge Abstimmung mit Ihrem Entwicklungsteam.
- Schritt 04
Re-Test
Erneute Prüfung aller behobenen Punkte. Dokumentation als Nachweis für Ihre Unterlagen.
Wovon der Aufwand abhängt
- Umfang der WebsiteAnzahl der Seitentypen und Templates, die geprüft und angepasst werden müssen.
- AusgangszustandEine Website mit semantischem HTML hat weniger Anpassungsbedarf als eine, die auf verschachtelten div-Konstrukten basiert.
- Laufende PflegeBarrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte und Funktionen müssen fortlaufend geprüft werden.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Overlay-Widgets als LösungAccessibility-Overlays, die per JavaScript über die Seite gelegt werden, erfüllen die WCAG-Kriterien in der Regel nicht. Sie überdecken Probleme, lösen sie aber nicht.
- Nur automatisiert testenAutomatisierte Tools erkennen nur einen Teil der Barrieren. Tastaturnavigation, Screenreader-Verhalten und kognitive Verständlichkeit erfordern manuelle Prüfung.
- Barrierefreiheit am Ende nachschiebenWenn Barrierefreiheit erst kurz vor dem Launch geprüft wird, sind die nötigen Änderungen teurer und aufwendiger. Besser von Anfang an mitdenken.
Passende Referenzen
02WJ-MitgliederportalGeschützter Mitgliederbereich unter wj-hagen.de/portal: Veranstaltungen, Mitgliederverzeichnis, Chat, Dokumente, Umfragen und Vorstandswerkzeuge wie Rechnungsfreigaben – angebunden an dasselbe Backend wie die App.Bild folgtHäufige Fragen: Barrierefreiheit
- Muss meine Website barrierefrei sein?
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft bestimmte B2C-Produkte und -Dienstleistungen, insbesondere E-Commerce. Ob Ihr Angebot betroffen ist, hängt von Branche und Unternehmensgröße ab. Lassen Sie das rechtlich klären — wir kümmern uns um die Technik.
- Was ist WCAG 2.2 AA?
- Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sind ein internationaler Standard für barrierefreie Webinhalte. Stufe AA definiert das Mindestmaß, das für die meisten gesetzlichen Anforderungen relevant ist. Die Kriterien umfassen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
- Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen?
- Bei Dienstleistungen sieht das BFSG eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Die genaue Anwendung sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
- Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Audit?
- Für eine typische Website mit 5 bis 15 Seitentypen rechnen wir mit ein bis zwei Wochen für den Prüfbericht. Die Dauer der anschließenden Umsetzung hängt vom Umfang der gefundenen Barrieren ab.
- Reicht ein Accessibility-Overlay?
- Nein. Overlays sind JavaScript-Widgets, die einzelne Darstellungsprobleme anpassen, aber nicht die zugrunde liegenden Code-Probleme beheben. Screenreader-Nutzer profitieren davon kaum. Für eine echte WCAG-Konformität brauchen Sie Änderungen am Quellcode.
Weitere Leistungen aus „Betreiben & absichern“
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