Kurzantwort

Das BFSG verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 bestimmte B2C-Anbieter, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für Onlineshops bedeutet das: Konformität mit EN 301 549 bzw. WCAG 2.2 AA. Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, ausreichende Kontraste und verständliche Formulare sind die zentralen Anforderungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025. Wir erklären, welche Onlineshops betroffen sind und was technisch zu tun ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BFSG betrifft bestimmte B2C-Onlineshops — prüfen Sie mit Ihrer Rechtsberatung, ob Sie dazugehören.
  • Technischer Maßstab ist EN 301 549 / WCAG 2.2 AA mit den vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
  • Accessibility-Overlays sind keine Lösung — echte Barrierefreiheit erfordert Änderungen am Quellcode.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet bestimmte Anbieter, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten — darunter E-Commerce-Angebote, also Onlineshops, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Die genaue Abgrenzung ist rechtlich komplex — lassen Sie die Anwendbarkeit auf Ihr Unternehmen von Ihrer Rechtsberatung prüfen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Bei Dienstleistungen sieht das BFSG eine Ausnahme vor: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind nicht verpflichtet. Für Produkte gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Auch hier ist die rechtliche Einordnung im Einzelfall entscheidend.

Technischer Maßstab: EN 301 549 und WCAG 2.2 AA

Die europäische Norm EN 301 549 definiert die technischen Anforderungen an barrierefreie digitale Produkte. Für Webinhalte verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien gliedern sich in vier Prinzipien.

Wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Kontraste müssen mindestens 4,5:1 betragen. Informationen dürfen nicht nur über Farbe vermittelt werden.

Bedienbar

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein. Der Fokus muss sichtbar und logisch nachvollziehbar sein. Zeitlimits müssen anpassbar sein. Inhalte dürfen keine Anfälle auslösen.

Verständlich

Navigation und Bedienung müssen konsistent sein. Formulare brauchen klare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen. Die Sprache der Seite muss im HTML-Attribut deklariert sein.

Robust

Der Code muss valide und mit assistiven Technologien kompatibel sein. Semantisches HTML und korrekte ARIA-Attribute stellen sicher, dass Screenreader die Inhalte richtig interpretieren.

Checkliste: Die häufigsten Barrieren in Onlineshops

  • Produktbilder ohne Alternativtexte — Screenreader können den Inhalt nicht vermitteln.
  • Warenkorb und Checkout nur per Maus bedienbar — Tastaturnutzer kommen nicht zum Kauf.
  • Fehlermeldungen bei der Eingabe ohne klare Zuordnung zum betroffenen Feld.
  • Filter und Sortierung ohne Tastaturunterstützung oder Screenreader-Ausgabe.
  • Kontraste unter 4,5:1 bei Preisen, Hinweistexten oder Buttons.
  • Modale Dialoge (Cookie-Banner, Popups), die den Fokus nicht korrekt einschließen.

Warum Overlays keine Lösung sind

Accessibility-Overlays sind JavaScript-Widgets, die sich über die bestehende Seite legen und einzelne Darstellungsoptionen anbieten — etwa größere Schrift oder höhere Kontraste. Sie beheben aber nicht die zugrunde liegenden Code-Probleme.

Screenreader-Nutzer profitieren von Overlays kaum, weil die semantischen HTML-Probleme bestehen bleiben. Mehrere Organisationen für digitale Barrierefreiheit raten ausdrücklich von Overlays als alleinige Maßnahme ab.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Rechtlich klären lassen, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt.
  • Ein Barrierefreiheits-Audit gegen WCAG 2.2 AA durchführen lassen.
  • Identifizierte Barrieren priorisieren und beheben — Checkout und Navigation zuerst.
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website veröffentlichen.
  • Barrierefreiheit in den laufenden Entwicklungsprozess integrieren, nicht als einmaliges Projekt behandeln.
Autor

Florian Gierlichs, Inhaber von Match2AD, Ennepetal

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